Szenario C in den Kitas
Aufgrund der hohen Inzidenzwerte der letzten Tage hat der Landkreis eine Allgemeinverfügung herausgegeben:
"Die Kitas können ab Mittwoch [24.03.] ebenfalls nur noch eine Notbetreuung mit maximal der Hälfte der Kinder anbieten.
„Ich weiß, wie sehr gerade die Kinder sich Normalität wünschen und ich kenne auch die Betreuungsproblematik für viele Eltern, aber der Mechanismus des Landes lässt keine Alternative zu“, bedauert der Landrat."
Selbstverständlich betrifft das auch unsere vier Einrichtungen. Für nähere Details fragen Sie bitte in Ihrer Kita nach.
Aus der Auflistung der Kriterien des Landes für die Notbetreuung kann nicht abgeleitet werden, dass ein Platz in der Notbetreuung bei Erfüllung einer oder mehrerer dieser Punkte sicher ist oder auf jeden Fall zugewiesen werden wird. Ein Rechtsanspruch auf Notbetreuung besteht nicht.