Öffnung in der Jugendarbeit
In der aktuell gültigen Corona Verordnung des Landes Niedersachen sind Regelungen zur Jugendarbeit zu finden, die es möglich machen, dass Jugendliche und Jugendgruppen sich treffen können, ohne einzelne Regelungen wie § 2 (Kontakt- und Abstandsbeschränkungen) einhalten zu müssen. Somit dürfen sich mehr als zwei Haushalte in diesem Kontext versammeln.
Deshalb sind ab sofort auch bei uns in der Pfarreiengemeinschaft in der Jugendarbeit Treffen möglich, die in den letzten Monaten in unseren Gemeindehäusern und auf den Freiflächen rund um unsere Kirchen nicht erlaubt waren.
Die leitenden Verantwortlichen, Gruppenleiter usw. tragen die Verantwortung dafür, dass das bestehende Hygienekonzept eingehalten wird. Von allen Beteiligten ist bei uns im Moment während der Dauer der Zusammenkunft ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Diese erste Öffnung bezieht sich lediglich auf die Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII, die gegenüber anderen Personengruppen gesetzlich derzeit in einer privilegierten Stellung ist.
Auch Treffen im Rahmen der Sakramentenkatechese und zur Vorbereitung von kirchlichen Festen sind in unseren Räumlichkeiten unter Einhaltung sämtlicher Abstands- und anderer Hygieneregeln möglich.
Bei Fragen wenden Sie sich an die jeweils zuständigen pastoralen Mitarbeiter für den jeweiligen Bereich oder an Dominik Witte, Pastoraler Koordinator.