veröffentlicht am 21.04.2020
Kein Rechtsanspruch auf Notbetreuung in den Kindertagesstätten
Am Freitag, 17.04. wurden neue Kriterien des Landes Niedersachsen veröffentlicht, die die Notbetreuung der Kinder in der Kita für einen größeren Teil der Bevölkerung als bisher öffnet. (s. Neue OZ)
In jedem Fall besteht kein Rechtsanspruch auf Notbetreuung (siehe Neue OZ).
Bei den Vorgaben der Landesregierung handelt es sich um Hinweise, die vor Ort sorgfältig unter Berücksichtigung des Einzelfalls geprüft werden müssen.
Das kann im Ausnahmefall ergeben, dass die Eltern die Notbetreuung in Anspruch nehmen können.
Wer keine andere Möglichkeit zur Betreuung des Kindes sieht, kann sich in den Kindertagesstätten melden und über die persönliche Notlage ins Gespräch kommen.