veröffentlicht am 09.09.2022
Außenbeleuchtung der Kirchen
Die Kirchengemeinden der Pfarreiengemeinschaft halten die aktuellen Energiespar-Vorgaben des Bundes selbstverständlich ein, nach denen öffentliche Gebäude und Denkmale nicht aus rein ästhetischen Gründen beleuchtet werden dürfen. Lediglich die Wegebeleuchtung für die Verkehrssicherheit ist weiterhin im Betrieb.
Folglich sind die Kirchen bzw. die Kirchtürme in Spelle, Schapen und Lünne nicht beleuchtet. In Venhaus stellt sich die Beleuchtungssituation etwas anders dar, weil es eine Photovoltaikanlage im Burgpark gibt, die Strom gewinnt und speichert, um ihn auch nach Sonnenuntergang nutzen zu können.